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Yoga Klasse

Ethik für Yogalehrerinnen *er

Ethische Richtlinien für Yogalehrer/innen 
 
Wir verstehen unsere Ethik als bindend für eine wertvolle Zusammenarbeit, von Lehrern, Schülern, Kunden und allen Menschen welche uns in diesem Kontext begegnen.

Die Wirkungen des Yoga auf den Menschen in seiner Ganzheit sind 
weitreichend. Diese Wirkungen kommen vor allem durch regelmässiges 
üben und den persönlichen und unmittelbaren Kontakt zwischen 
Lehrenden und Lernenden zustande.

Im Yoga sind neben dem Fachwissen auch Charakter, Lebenseinstellung und Persönlichkeit von Lehrpersonen entscheidend für die Qualität der Begegnung und der Zusammenarbeit im Unterricht. 
In seiner Eigenschaft als ganzheitliche Lebensweise umfasst Yoga ethische Prinzipien. Einige dieser, im Sanskrit yamas genannt, sind in der ersten Stufe von Patanjalis achtgliedrigem Yoga-Weg beschrieben: Gewaltlosigkeit (ahimsa), Wahrhaftigkeit (satya), Nicht-Stehlen (asteya), ein Lebenswandel im Bewusstsein einer allumfassenden Ordnung (brahmacarya) und Nicht-Anhaften (aparigraha). Die folgenden berufsethischen Richtlinien verstehen sich als angepasste Grundsätze, die gleichzeitig auch die im Yoga-
Erbe enthaltene Weisheit anerkennen und integrieren.

Berufsethische Richtlinien 

1. Yogalehrer/innen sind bestrebt, Yoga als eine Lebensweise 
auszuüben, wozu auch das Aneignen der grundsätzlichen 
ethischen Prinzipien sowie das Gestalten einer umweltbewussten, 
nachhaltigen Lebensart gehört. 
 

2.  Als Yogalehrende sind wir uns der Verantwortung gegenüber den 
Teilnehmer/innen bewusst. Nach bestem Wissen und Gewissen setzen 
wir unsere Kräfte dafür ein, die Gesundheit und Lebenskraft zu 
fördern sowie ein höchstes Mass an professioneller Kompetenz und 
Integrität aufrecht zu erhalten. 
 

3. Darüber hinaus sind wir bestrebt, ihr körperliches Wohlbefinden 
zu fördern, zeigen ihnen Wege zu innerer Stärke und Harmonie auf 
und bieten Möglichkeiten für ihre geistig-spirituelle 
Entwicklung. 
 

4. Wir vermitteln bewährte gesundheitswirksame Methoden und 
Übungsweisen des Yoga in voller Anerkennung der geistigen und 
konfessionellen Freiheit des anderen Menschen. 

 
5. Als Yogalehrende erkennen wir den Wert aller Menschen an, 

unabhängig von Geschlecht, ethnischem Ursprung, politischer 
oder religiöser Überzeugung, sexueller Orientierung sowie  
gesellschaftlichem oder finanziellem Status. 

 

6. Yogalehrende drängen den Teilnehmer/innen nie ihre Meinung 
auf, sondern honorieren viel mehr die Tatsache, dass jede Person 
das Recht auf eine eigene Weltanschauung, Vorstellungen und 
Glauben hat. Gleichzeitig vermitteln Yogalehrer/innen auch, 
dass im Yoga eine tiefgreifende Transformation der menschlichen 
Persönlichkeit angestrebt wird, was auch Einstellungen und 
Vorstellungen einschliesst. Sollte jemand gegenüber 
Veränderungen gänzlich verschlossen sein oder sollten seine 
Meinungen den Vermittlungsvorgang zwischen dem Yogalehrer / 
der Yogalehrerin und ihm ernsthaft erschweren, dann steht es den 
Yogalehrenden frei, ein Arbeiten mit dieser Person abzulehnen 
und das Unterrichtsverhältnis in möglichst freundschaftlicher 
Weise aufzulösen. 
 

7. Yogalehrende sind darauf bedacht, gegenüber anderen 
Yogalehrer/innen, Schulen und Traditionen Toleranz walten zu 
lassen. Sie respektieren die unterschiedlichen Traditionen und 
sind sich bewusst, dass ihre eigene Interpretation von Yoga nicht 
eine einzig gültige ist. 
 

8. Yogalehrende werden nie das Vertrauen oder die potenzielle 
Abhängigkeit der Teilnehmer/innen gegenüber ausnützen, sondern 
sie im Gegenteil darin unterstützen, inneren Frieden zu finden. 
 

9. Yogalehrende widmen sich dem kontinuierlichen Studium und 
Ausüben von Yoga, insbesondere der theoretischen und praktischen 
Aspekte der Yoga-Richtung, die sie unterrichten, um ihre 
persönliche und berufliche Entwicklung zu fördern. 
 

10. Yogalehrende bleiben sich der Grenzen ihrer Möglichkeiten 
bewusst. Teilnehmer/innen, die aufgrund ihrer körperlichen und 
psychischen Verfassung für uns erkennbar einer Heilbehandlung 
bedürfen, regen wir an, sich in fachkompetente Hände zu begeben. 
 

11. Yogalehrer/innen, vor allem jene der Hatha Yoga-Richtung, 
erteilen weder medizinische Ratschläge, noch solche, die als 
medizinisch verstanden werden könnten, ausser sie verfügen über 
die nötigen medizinischen Qualifikationen. 

 

YAK im Jahr 2023
 

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